16. Februar 2023

Antrag: „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Altenberge beschließt, dass die Gemeinde Altenberge der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ betritt.

Begründung:

In der StVO wurde 1957 festgeschrieben, dass innerhalb geschlossener Ortschaften in aller Regel ein Tempo von 50 km/h zulässig ist. Diese Regelung ist unter den Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Lärm- und Schadstoffemission nicht mehr zeitgemäß. Durch die derzeitigen Festlegungen entsteht innerorts häufig ein Flickenteppich, da unter besonderen Voraussetzungen (Kindergarten. Schule, Altenheime) davon abgewichen werden darf. Innerorts fehlt dadurch oft mangelnde Einheitlichkeit und Klarheit.

Die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ setzt sich für die Wahlfreiheit von Städten und Gemeinden ein, die Geschwindigkeit innerorts eigenständig und ortsbezogen festzulegen und damit die Entscheidungsmöglichkeit in deren Hände zu geben. Der Ort und seine Bewohnerinnen und Bewohner profitieren von den positiven Effekten durch die Umsetzung von Tempo 30 km.

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